stadthaussaal.ch

Event-Location for Live Communication

Preise + Reglement Belegungsplan Buchungen Rundgang Catering Anfahrt Testimonials Referenzen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Ein Vertragsexemplar muss dem Vermieter bis spätestens 14 Tage nach Vertragsausstellung unterzeichnet zurück gesandt werden, ansonsten die Vereinbarung hinfällig wird.
  2. Im Falle höherer Gewalt (Feuer, Überschwemmung, Unfall, Pandemie, jeglicher anderer Katastrophenfall, öffentliche Ausschreitungen, behördliche Anordnung) oder aufgrund von Streik, Krieg, Aussperrung etc. werden beide Parteien von Ihren Verpflichtungen befreit.
  3. Der Vermieter behält sich vor nach Vertragsunterzeichnung eine Vorauszahlung zu verlangen. Macht der Vermieter vom erwähnten Recht nicht Gebrauch, gilt eine Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen für die Endabrechnung, die nach Beendigung der Veranstaltung dem Mieter zugestellt wird.
  4. Für vollumfängliche und Teil-Annullierungen gelten folgende Annullierungsgebühren: a. Bis 180 Tage vor der Veranstaltung: 10% des Totalbetrages | b. 179 bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 25% des Totalbetrages | c. 89 bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50% des Totalbetrages | d. Ab dem 29. Tag vor der Veranstaltung: 100% des Totalbetrages | e. Bei Nicht-Erscheinen des Mieters werden ebenfalls 100% des Totalbetrages in Rechnung gestellt.
  5. In begründeten Ausnahmefällen und aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Vermieters liegen, kann der Vermieter die Durchführung der Veranstaltung verschieben. Können sich der Mieter und der Vermieter nicht auf ein Ersatzdatum einigen, so wird dieser Vertrag ohne Kostenfolgen für beide Parteien aufgelöst.
  6. In der Endabrechnung werden, nebst den im Mietvertrag vereinbarten Raummieten, auch die technischen Leistungen sowie weitere Leistungen (wie z.B. Reinigung, ausserordentliche Aufwände, Gastronomie) abgerechnet und zwar nach dem tatsächlichen Aufwand.
  7. Falls der Mieter nicht vom Gastronomieangebot des Vermieters Gebrauch macht, fallen für den Mieter Kosten wie Zapfgelder, Pauschale für Küchenbenützung und Reinigungskosten gemäss Gebührenübersicht an.
  8. Die Bedienung der hauseigenen technischen Anlagen ist ausschliesslich Sache des technischen Personals. Verrechnung nach Aufwand und gemäss Gebührenübersicht.
  9. Jegliches Anbringen von Plakaten, Dekorationen und weiteren Gegenständen mittels Klebern, Reissnägeln usw an Wänden, Vorhängen oder anderen Teilen der Räumlichkeiten ist untersagt.
  10. Das Betreten der roten Polsterstühle mit Schuhen ist untersagt. Kosten für das Reinigen verschmutzter Stühle werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
  11. Die Anlieferung von Veranstaltungs-Equipment für Bühne und Saal erfolgt ausschliesslich via den dafür vorgesehenen Bühneneingang. Eine Anlieferung via Fenster oder den Haupteingang ist untersagt.
  12. Verursachte Kosten für das Auslösen von Feueralarmen gehen vollumfänglich zu Lasten des Veranstalters. In sämtlichen Räumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot. Der Mieter hat bspw. die Benutzung von Nebelmaschinen o.ä. sowie die Verwendung von sämtlichen rauch- oder feuerentwickelnden Gegenständen wie Kerzen o.ä. dem Vermieter bis drei Tage vor der Veranstaltung anzuzeigen.
  13. SUISA – Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik: Für jede Verwendung geschützter Musik ausserhalb der Privatsphäre, namentlich ausserhalb des Freundes- oder Verwandtenkreises, ist eine Erlaubnis der SUISA erforderlich. Für das Einholen der Nutzungserlaubnis bei der SUISA ist allein der Mieter verantwortlich.
  14. Für alle Beschädigungen der Räumlichkeiten, einschliesslich Einrichtungen, Mobiliar und Technik haftet der Mieter. Allfällig erforderliche Reparaturen oder Ersatzleistungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von Gegenständen, die vom Mieter, dessen Partnern und Veranstaltungsbesuchern mitgebracht werden.
  15. Dem Mieter/Veranstalter alleine obliegt die Verantwortung über die Veranstaltung.
  16. Abweichungen vom Vertrag bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden.
  17. Dieser Vertrag untersteht dem Schweizerischen Obligationenrecht. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Chris & Mike GmbH zuständig.

 

Änderungen vorbehalten | Chris & Mike GmbH, März 2012

 

 

Checkliste Rückgabe des Mietobjektes | Pflichten des Mieters

 

Im Grundsatz hat der Mieter das Mietobjekt so zurückzugeben wie er es übernommen hat. Die Bereinigung von nicht in Ordnung gebrachten Punkten wird dem Mieter zu den in der Gebührenübersicht festgehaltenen Ansätzen für Reinigung, Technisches Personal oder Bestuhlung/Mobiliar zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Bestuhlung/Mobiliar im Saal und Foyer

▪ Variante A (Bereitstellung der Bestuhlung und des Mobiliars durch den Vermieter gemäss vertraglicher Vereinbarung/ Übernahme des Mieters veranstaltungsbereit)

  1. Das Mobiliar bleibt bei der Rückgabe stehen, wird jedoch durch den Mieter geordnet.

▪ Variante B (Bestuhlung durch den Mieter)

  1. Stühle in Stapeln à 15 Stühle auf den dafür vorgesehenen Stuhlrollis geordnet an die Saalwand stellen.
  2. Tische in Stapeln à 11 Tische auf den dafür vorgesehenen Tischwagen geordnet an die Saalwand stellen.
  3. 6 Bartische  und zwei Bistrotische inkl. Stühle geordnet im Foyer an ihrem Ursprungsplatz zurückstellen.
  4. Pflanzen, Stellwände, Dekorationsmaterial sind an der Ursprungsposition zu hinterlassen.

 

Bühne

  1. Bühnenpodeste als Stapel à 12 Podeste auf dem dafür vorgesehenen Wagen an der Bühnenrückwand platzieren. Sämtliche Beine der Podeste nach Grösse geordnet in das oberste Bühnenelement legen.
  2. Leitern an der Bühnenrückwand platzieren.
  3. Übrige Gegenstände wie Korpi, Rednerpult, Abfalleimer, Flipchart, Stromverteiler etc an ihren Ursprungsplatz zurückstellen.
  4. Markierungen, Klebebänder und dergleichen entfernen und entsorgen.
  5. Bühnenvorhänge, Reservezüge, Leinwand, Schalldecken sind in ihrer Ursprungsposition zu hinterlassen.

 

Künstlergarderoben

  1. Holzstühle geordnet an die Tische zurückstellen.
  2. Weisse Kleiderbügel (5 Stück pro Garderobe) an den Kleiderhaken belassen; eigene Kleiderbügel mitnehmen.
  3. Abfall in die jeweiligen Abfalleimer entsorgen.

 

Technik

  1. Anlage ausschalten und in ihre Ausgangsposition zurückstellen.
  2. Scheinwerfer in ihre Ausgangsposition zurückstellen. Allfällig angebrachte Filterfolien wieder entfernen.
  3. Beschriftungen auf Steuerpulten entfernen.
  4. Regiekabine in geordnetem Zustand verlassen. Konsumation in der Regiekabine ist untersagt.
  5. Kabel (Strom, Video, Ton) sind geordnet und an der Ursprungsposition zu hinterlassen.

 

Abfallentsorgung

  1. Im Mietpreis inbegriffen ist die normale Abfallentsorgung (vorhandene Abfalleimer). Darüber hinausgehender Abfall ist nach der Veranstaltung mitzunehmen (ansonsten Verrechnung 20.- pro 110l Sack)
  2. Küchenabfälle sind in jedem Fall vom Mieter sachgerecht zu entsorgen/mitzunehmen.
  3. Karton, Leergut und anderweitige Abfälle sind vom Mieter mitzunehmen.

 

Gastronomie

  1. Beim individuellen Verkauf (Barbetrieb durch die Chris & Mike GmbH): Leergut und Gläser sind nach der Veranstaltung aus dem Saal zur Bartheke zurück zu bringen.
  2. Küchenbenutzung/Catering durch den Mieter: Tische sind abzuräumen und zu reinigen. Geschirr, Besteck und weiteres Küchenmobiliar reinigen und die dafür vorgesehenen Schränke zurückstellen. Bruchstücke notieren und dem Vermieter mitteilen.
copyright by: Chris & Mike gmbh  |  webdesign by: www.i-formation.ch